Für die Fußballvereine im Landkreis gibt es aktuell kaum eine Planungssicherheit, denn nahezu jede Woche gibt es vom BFV neue Szenarien, wobei auch dem Verband die Hände gebunden sind, doch man die notwendigen Entscheidungen nicht entscheidend beeinflussen kann.

Noch letzte Woche gingen die Vereine noch vom Saisonstart 19./20. September aus, denn der ursprünglich für 01. September geplante Re-Start wurde aufgrund der noch fehlenden Freigabe der Bayerischen Staatsregierung für einen Wettkampfbetrieb mit Zuschauern nach hinten verschoben. Eine Entscheidung der Politik ist aber vor Anfang September nicht zu erwarten.

Aber unabhängig davon, hoffen die Verantwortlichen des BFV, dass der Wettkampfspielbetrieb doch schon am Wochenende 05./06. September startet, wobei der Herrenspielleiter des Kreises Donau/Isar Ludwig Schmidt Spiele an diesen Tagen nur auf freiwilliger Basis sieht und selbstverständlich die Zustimmung der Staatsregierung voraussetzt.

„Sollten wir grünes Licht bekommen, wollen wir die Vereine bei den vorbereitenden Maßnahmen nicht unnötig unter Druck setzten, denn es sind Kontrollen zu erwarten und wir wollen Strafen in jedem Fall vermeiden. Aber sollten es die Verantwortlichen schaffen, dass die Vorgaben innerhalb weniger Tage umgesetzt werden können, dann steht einem früheren Start nichts entgegen und wir würden uns freuen, wenn beispielsweise Nachholspiele austragen werden. Aber dazu ist in jedem Fall die Zustimmung beider Vereine notwendig“, erklärt der Funktionär.

Von Seiten des BFV werden die Spiele am darauffolgenden Wochenende, die den Re-Start der Ligen vorsehen, wie ursprünglich geplant für 12./13. September terminiert, wobei eine Austragung an diesen Tagen nicht verpflichtend ist, denn auch an diesem Spieltag ist für jede einzelne Partie die Zustimmung beider beteiligten Vereine, die bis spätestens 08. September vorliegen muss. Schmid betont aber deutlich, dass bei einem Ja auch sichergestellt werden muss, dass die geltenden Vorschriften auch erfüllt werden sind.

Wenn man beim Anschreiben des Funktionärs jedoch zwischen den Zeilen liest, ist der Auftakt gewünscht, denn er droht, „dass diese Spiele dann ggf. auch unter der Woche nachgeholt werden müssen“.

Der für das erste September-Wochenende geplante Auftakt im neu geschaffenen Liga-Pokal wurde aufgrund der notwendigen Verlegungen bereits an einen Wochentag angesetzt und die frühe Anstoßzeit um 17.45 Uhr am 22./23. September wird viele berufstätige Spieler vor Probleme stellen.

Während diese Termine – immer vorausgesetzt die Freigabe wird wie erhofft Anfang September erfolgen – schon feststehen, müssen sich die Sportfreunde aus Schwaig noch etwas gedulden, bis sie den Termin für das Pokalfinale gegen GW Ingolstadt wissen.

Wenn die Vereine die Empfehlungen von Schmid befolgen, sind wohl Personalengpässe zu befürchten, denn man rät Vereinen, dass man alle Trainer, Betreuer und Spieler, die egal aus welchem Land aus dem Urlaub zurückkommen ohne negativen Test für 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb nimmt.

Der Altenerdinger Abteilungsleiter Andreas Heilmaier zeigt sich davon zwiegespalten. „Grundsätzlich finde ich diese Regelung absolut sinnvoll, denn die Gesundheit steht an erster Stelle und man sollte jegliche Ansteckungsgefahr vermeiden. Aber ich befürchte, dass bei konsequenter Einhaltung dieser Empfehlung bei vielen Vereinen oft Personalnotstand herrscht und bevor man zu einer Spielabsage greift, wird es sicher Fälle geben, wo dann doch Urlaubsrückkehrer spielen. Aus diesem Grund wäre für mich ein Saisonstart Anfang Oktober die logische Konsequenz, denn dann wäre dieses Problem doch größtenteils vom Tisch“, empfiehlt Heilmaier vor allem angesichts der Tatsache, dass aktuell 40% aller positiven Corona-Tests in Bayern auf diese Reiserückkehrer anfallen.

Auch im Juniorenbereich hat sich die komplette Terminierung verschoben und der 1. Spieltag der bis zum Winter laufenden Halbsaison, der für 11./12./13. September geplant war, wurde hinter dem ursprünglichen geplanten letzten Spieltag angehängt.

Aber der Erding Juniorenspielgruppenleiter Willi Brambring hat sich den nun freigewordenen Termin „gesichert“ und will an diesen Tag die 1. Runde des diesjährigen Lipp-Pokals, die am 02. September ausgelost wird, spielen.

Überraschend scheint auf den ersten Blick, dass man im Nachwuchsbereich schon tiefgreifende Regelungen für den Saisonverlauf veröffentlicht hat, während diese im Herrenbereich noch nicht vorliegen. Dies hat wohl damit zu tun, dass man bei den Junioren mit der ersten Halbsaison noch in diesem Jahr fertig sein muss, während der Saisonschluss bei den Senioren durchaus erst im Juni das nächsten Jahres möglich ist.

So ist geregelt, dass bei einer vorliegenden Covid19-Erkrankung eines Spielers in jedem Fall das nächste Verbandsspiel abgesagt wird, während – dies ist auch bei den Senioren schon geregelt – im Erwachsenenbereich mindestens drei Spieler betroffen sein müssen. Allerdings reicht nicht nur die mündliche Mitteilung des betroffenen Vereines aus, sondern es ist ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder die Anfrage des Gesundheitsamtes nach möglichen Kontaktpersonen erforderlich.

Ist sogar eine Mannschafts-Quarantäne notwendig, werden vom Spielleiter nach erfolgtem Nachweis (Quarantäne-Anordnung der Gesundheitsbehörde) alle Spiele während der Quarantäne-Phase abgesetzt und der Spielbetrieb darf frühestens vier Tage nach Ende dieses Zeitraumes wieder aufgenommen werden.

Selbst die Sperrung der Sportanlagen durch den Betreiber oder ein regionaler Lockdown ist bereits durch vorliegende Vorschriften geregelt. Bei einer Platzsperre hat der Spielleiter die Möglichkeit, die Spiele auf dem Platz des Gegners zu verlegen.

Bei einem Lockdown sind zwar die Spiele in dieser Region abzusetzen, aber betrifft der Lockdown nur einen Teil der Spielgruppe, z.B. auf Bezirksebene, kann auch da das Heimrecht wechseln und der betroffene Verein hat keine Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen.

Allerdings hat sich der BFV durch eine Änderung in der Satzung die Möglichkeit offengehalten, dass bei verschuldeten Spielausfällen, die der Pandemie geschuldet waren, anstatt eine Spielwertung vorzunehmen auch eine Neuansetzung zu ermöglichen.

Eine weitere Regelung, die Vereine in nächster Zeit beachten müssen, ist die Verpflichtung, dass die gegnerischen Vereine und der Schiedsrichter bei fehlender Umkleidemöglichkeit spätestens drei Tage vorher von diesem Umstand zu informieren, wobei Heilmaier das mögliche Umkleiden im Freien sehr befremdet.

„Natürlich ist es wichtig, dass in den Kabinen und Duschen die Abstandsregeln eingehalten werden, darüber gib es keine Diskussion. Aber wenn wir uns Oktober/November bei Kälte und Regen im Freien umziehen und dann ohne Duschmöglichkeiten nass und verschwitzt nach Hause fahren, dann sind Erkältungen und Erkrankungen vorprogrammiert und nur die kühnsten Optimisten können diese Gefahren widerlegen. Auf der anderen Seite heißt es aber auch, dass alle Personen, die Krankheitssymptome zeigen, von der Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen sind. Ich hoffe, wir sägen uns nicht den eigenen Ast ab“, sorgt sich Heilmaier vor dem erhofften Start.

Die Vereine werden also in den nächsten Monaten vor erhebliche Anforderungen gestellt, doch alle Beteiligten hoffen trotzdem sehnsüchtig darauf, dass der Wettkampfbetrieb mit Zuschauern endlich wieder möglich ist, sodass sich die Blicke in der nächsten Woche gespannt in Richtung Staatsregierung richten werden.