Auch wenn für einige Jugendmannschaften die Auf- und Abstiegsfrage noch nicht abschließend geklärt ist, können nun auch die Verantwortlichen des Jugendfußballs langsam wieder ihren Blick nach vorne richten und zumindest mit den Grobplanungen für das kommende Spieljahr starten.

Jedoch liegen noch einige Themen auf der Agenda, die noch abschließend zu klären sind. Verbands-Juniorenleiter Florian Weißmann brachte am Samstag in Webinaren die Vereinsfunktionäre mit umfangreichen Informationen auf den aktuellen Sachstand.

Bevor Weißmann jedoch auf die Zukunft einging, richtete sich seinen Blick auf den am 18. Mai vom Verbands-Ausschuss verabschiedeten Saisonabbruch im Jugendbereich. „Grundlage für unseren Vorschlag, den Abbruch umzusetzen, waren die aktuell bestehenden Inzidenzzahlen in ganz Bayern, die eindeutig zeigten, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine ordnungsgemäßer Saisonabschluss möglich gewesen wäre“, erklärte Weißmann und verweis auf einzelne Landkreise, deren Zahlen derzeit noch weit über 100 liegen.

Bei zusätzlicher Berücksichtigung der Pfingstferien und einer dreiwöchigen Vorbereitung wäre die Fortführung der Saison frühestens ab Ende Juni möglich, doch die derzeitigen Inzidenz-Zahlen lassen dieses Datum als sehr fragwürdig erscheinen, sodass der Abbruch eine logische Konsequenz war.

Beim Vollzug des Auf- und Abstieges kommt nun der vor Beginn der Saison 2020/2021 geschaffene §54 JO zum Tragen und die Platzierungen werden nach Quotientenregel festgelegt. Der Verbands-Jugendleiter erklärte dabei die genauen Ermittlungskriterien. „Bei gleichem Quotienten ist zunächst der direkte Vergleich entscheidend. Endete dieser Unentschieden, werden alle Spieler gegen die gleichen Gegner in die Wertung bezogen und gibt es auch hier keine Unterschiede, würde die Mannschaften mit mehr Spielen besser platziert“, erklärte Weißmann. Sollten alle diese Kriterien zu keiner Entscheidung führen, gäbe es dann bei den Auf- und Abstiegsentscheidungen Unterschiede.

„Die Ermittlung der Aufsteiger oder aufstiegsberechtigten Mannschaften erfolgt über ein Losverfahren, während bei der Abstiegsentscheidung bei völligen gleichen Kriterien die betroffenen Mannschaften nicht absteigen müssten“.

Bis zum 13. Juni können die Vereine von einem Spielklassen- bzw. Aufstiegsverzicht Gebrauch machen. Erst nach diesem Termin wird es dann für die Teams, die auf einem Aufstiegsrelegationsplatz stehen, spannend, denn auch bei dieser Entscheidung entscheidet das Los und Weißmann erklärt, „dass diese Auslosungen live im Internet übertragen werden“.

Bei der Frage, warum man nicht allen Releganten ein Aufstiegsrecht einräume, verwies Weißmann auf die zurückliegende Saison. „Beim Abbruch der Saison 2019/2020 gab es noch keinen §54 JO, sodass wir bei der Auf-/Abstiegsregelung sehr großzügig sein konnten. Wenn wir dies nun abermals so praktizieren würden, dann müssten aufgrund des verstärkten Abstieges in der nächsten Saison fast alle Teams gegen den Abstieg spielen und die Ligen würden dadurch verwässert“, warb Weißmann bei den Funktionären um Verständnis.

Die Auslosung der Aufsteiger soll spätestens bis 30. Juni abgeschlossen sein und nachdem auch bis zu diesem Datum die Anträge auf Höhergruppierung beschieden werden, wissen alle Vereine Anfangs Juli, in welchen Ligen ihre Juniorenmannschaften in der kommenden Saison spielen werden.

Der Beginn der ersten Runde der Saison 2021/2022 ist nicht vor dem 01. September terminiert und Weißmann nannte schlüssige Gründe, die gegen einen früheren Beginn sprechen.

„Nachdem der Meldebogen erst am 31. Juli schließt, benötigen die Spielleiter auch noch eine gewisse Zeit, um die Spielpläne zu erstellen. Zum anderen gehen wir auch davon aus, dass die Urlaubsunternehmungen, die aufgrund der Pandemie an Ostern und Pfingsten eingeschränkt waren, nun in den Sommerferien stark zunehmen werden“.

Der Verbands-Jugendausschuss will die Vereinsvertreter verstärkt in die Planungen einbeziehen und bittet interessierte Juniorenleiter, dass man in einen Arbeitskreis über mögliche Spielklassenformate und auch sinnvolle Optimierungen im §54 JO diskutiert.

Alle Vereine, die im nächsten Jahr über eine A-Juniorenmannschaft auf Kreisebene verfügen, können zeitnah darüber über die Einsatzmöglichkeiten von U19-Spielern in der Jugend abstimmen. Die bisherige Regel ermöglichte es Vereinen, dass man Spielern, die aufgrund ihres Alters aus der Jugend ausgeschieden waren, unter bestimmten Voraussetzungen (A-Jugend muss in KKL oder Gruppe spielen, Spieler darf max. erst drei Verbandsspieleinsätze im Herrenbereich) noch ein Jugendspielrecht einräumen kann.

Dieser Beschluss wird nun dahingehend erweitert, dass auch Kreisligamannschaften davon Gebrauch machen können. In der Abstimmung sollen nun die Vereinsfunktionäre darüber befinden, ob auch die maximale Zahl von drei Akteuren pro Spiel fallen soll.

„Wir haben festgestellt, dass Spieler, die nun aufgrund der Altersgrenze aus der Jugend ausscheiden, aufgrund der coronabedingen Pausen, in den letzten zwei Jahren durchschnittlich nur 16 Punktspieleinsätze hatten. Daher sehen wir die sofortige Integration im Herrenbereich nicht durchgängig gegeben und durch die Abstimmung können die Vereine entscheiden, ob diese Beschränkung aufgehoben wird“, erläutert Weißmann den Grund für diese mögliche Anpassung.

Er verweist jedoch darauf, dass das Einsatzrecht nach dem vierten Einsatz im Herrenbereich erlischt, „denn dann ist der Spieler auch bei den Senioren angekommen“.

Die jüngste Entwicklung der Pandemie stimmt den Verbands-Jugendleiter durchaus optimistisch, sodass er schon die Termine für die oberbayerischen Hallenmeisterschaften aufzeigte. Der Meldebogen für die Halle/Futsal bleibt in diesem Jahr bis zum 17. Oktober geöffnet.

Unverändert bleibt hingegen das Wechselfenster, das für die Junioren vom 01. Juni bis 15. Juli geöffnet sein wird.

Das Webinar zeigte einmal mehr deutlich, dass die für den Trainingsbetrieb bestehende Testpflicht für viele Funktionäre ein Dorn im Auge ist und es wurde an den Verband die Bitte herantragen, sich um Aufhebung dieser Regelung zu bitten.

Weißmann verwies auf den offenen Brief, den der BFV an die Staatskanzlei gerichtet hat, denn darin wurde um genau auf die Aufhebung dieser Regelung gebeten und „ich hoffe, dass die Testpflicht spätestens nach dem 06. Juni – bis dahin ist die aktuelle 12. BayIfSMW gültig – Geschichte ist“.

Für den Landkreis Erding wird sich auch ohne entsprechende Gesetzesänderung dahingehend bereits ab Dienstag zumindest vorübergehend eine Verbesserung einstellen. Nachdem an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 50 unterschritten wurde, sollte ab Dienstag Kontaktsport unter freien Himmel für maximal 25 Personen ohne Test möglich sein.

 

Vereine können  auf Unterstützung beim Re-Start zählen

Als „Warmup“ bezeichnet Florian Weißmann zu Beginn der Webinare, wertvolle Informationen, von den Vereine beim sich nun bald abzeichneten Re-Start, profitieren können.

Zu einem hat der Freistaat Bayern ein Förderprogramm unter den Namen „Erlebe Deinen Sport“ ins Leben gerufen. Hier werden die Vereine dazu animiert, dass man während der Ferienzeiten Förderprogramme für Kinder anbietet.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Freistaat Bayern den engagierten Vereinen Zuschüsse bis max. 2.500 €. Einzelheiten zu diesem Programm sind der Internetseite des Bayerischen Jugendringes (www.ferienportal.bayern) zu entnehmen und hierüber können auch Förderprogramme anmeldet werden.

Zudem verwies Weißmann auf den am 20. September stattfindenden Weltkindertag. Angedacht ist, dass Vereine mit ortsansässigen Schulen und Kindergärten in Kooperation treten, um dann an diesem Tag gemeinsame Veranstaltungen (z.B. Minifußball) auf dem Schul- oder Vereinsgelände durchzuführen.

Weitere Information zu diesem Thema sind auf der Internetseite des BFV (www.bfv.de/Kinder) zu finden.