Mit einem klaren Votum votierten die 3695 Bayerischen Fußballvereine, die zur Abstimmung aufgerufen waren, die Saison 2019/2021 im Herren- und Frauenbereich unter der Maßgabe abzubrechen, dass es durch Anwendung der in §93 der Spielordnung verankerten Quotienten-Regelung direkte Auf- und Absteiger in den einzelnen Spielklassen gibt und die Relegation ersatzlos entfällt.
2.115 Vereinsvertreter (71.14 %) gaben ihre Stimme für dieses Modell ab, während sich nur 858 Vereine (28,86 %) für die Alternativlösung, die einen verstärkten Auf- und einen ausgesetzten Abstieg vorsah, aussprachen.
Dieses deutliche Votum zeigt deutlich, dass die überwiegende Anzahl an Vereinen die Folgen der Alternativlösung, die einen erheblich verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spielzeiten, aber auch eine Ausdünnung der unteren Ligen zwingend erfordert hätten, nicht für akzeptabel hielten.
Dieses Abstimmungsergebnis führt nun dazu, dass der Saisonabbruch durch eine BFV-Vorstandsentscheidung umgehend durchgeführt werden kann. Dadurch haben die Vereine nun frühzeitig eine Planungssicherheit, während bei einem Voting zu Gunsten der Alternativlösung noch eine außerordentlichen Verbandstag, der für Mitte Juni geplant war, nötig gewesen wäre.
Für die Landkreisvereine, die in der Tabelle auf einem Abstiegs- bzw. Aufstiegsrelegationsplatz liegen, hat dies nun folgende Auswirkungen:
FC Finsing (Abstieg in die Kreisliga), FC Lengdorf (Verbleib in der Kreisliga), TSV Erding (Abstieg in die Kreisklasse – freiwilliger Verzicht somit Abstieg in A-Klasse), SC Moosen/Vils (Verbleib in Kreisklasse), FC Türk Gücü Erding (Abstieg in die A-Klasse), FC Langengeisling II (Verbleib in A-Klasse), FC SF Schwaig II (Abstieg in B-Klasse), DJK Ottenhofen (Verbleib in A-Klasse), FSV Steinkirchen II (Abstieg in B-Klasse), SpVgg Langenpreising II (Abstieg in C-Klasse), DJK Ottenhofen II (verbleibt in B-Klasse), TSV Grüntegernbach II (steigt in C-Klasse ab)